Wir tun alles dafür, um Unrechtmäßigkeiten und rechtliche Verstöße zu vermeiden, um so unserer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung gerecht zu werden.

Sollte  dennoch eine Unrechtmäßigkeit oder ein Rechtsverstoß bestehen, steht unseren Mitarbeitenden und externen Dritte ein anonymes und geschütztes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Neben dem Hinweisgebersystem haben Mitarbeitende und externen Dritte die Möglichkeit, über das Kontaktformular einen persönlichen Kontakt herzustellen.

ZUM HINWEISGEBERSYSTEM

 

Informationen für den Hinweisgeber

Diese geschützte Seite ist nicht Teil der Faller Packaging Website oder des Intranets von Faller Packaging

 

Die hinweisgebende Person ist gehalten, nur solche Beanstandungen und Hinweise zu melden, über welche sie sich im guten Glauben über die Richtigkeit der entsprechenden Meldung befindet.

  • Schutz für Hinweisgebende Personen

Über das digitale Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit Ihren Hinweis auf Wunsch anonym oder unter Angaben Ihrer Kontaktdaten abzugeben. Die Vertraulichkeit wird in jedem Fall gewahrt.

Die Vertraulichkeit und Anonymität ist auch dann gewährleistet, wenn es zu einem Austausch von Informationen über das digitale Hinweisgebersystem kommen sollte. Die Verbindung zum System ist verschlüsselt, so dass eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.

Wenn Sie eine persönliche Kontaktaufnahme wünschen, so nutzen Sie bitte unser Kontaktformular mit Ihren persönlichen Angaben, Anschrift und Kontakt auf unserer Homepage. Ihre Personalien liegen dann der bearbeitenden Stelle im Unternehmen offen.

Durch die Verpflichtung zu Vertraulichkeit und Anonymität kann eine Falleinsicht durch verantwortliche Führungskräfte oder die Geschäftsführung nicht erzwungen werden. Das gilt auch gegenüber zur Fallbearbeitung hinzugezogenen Stellen oder anderen Mitarbeitenden.

Unabhängig vom Meldeverfahren akzeptieren wir keinerlei Form von Repressalien oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber derjenigen Personen, die Hinweise an uns melden. Dies gilt auch dann, wenn sich Hinweise bei näherer Prüfung als nicht gerechtfertigt erweisen.

Wir bevorzugen einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang im Unternehmen. So sollte die Führungskraft die erste Vertrauensperson bei Unrechtmäßigkeiten, Regel- oder Rechtsverstößen im Unternehmen sein. Kommt das Unternehmen seinen Verpflichtungen in diesem Sinne nicht nach, so steht es den Mitarbeitenden frei,  Hinweise über das eingerichtete digitale Hinweisgebersystem zu geben oder eine persönliche Kontaktaufnahme anzufordern.

 

  • Fallbehandlung

Nach Eingang eines Hinweises wird die mit dem Fall betraute Person zunächst beurteilen, ob es sich um einen rechtlichen Verstoß, Fehlverhalten oder eine Schwachstelle handelt, um in der Folge zweckdienliche Maßnahmen zur Behandlung des Falls einzuleiten. Hierbei können interne, als auch externe Stellen, hinzugezogen werden.

 

  • Kommunikation

Im Zusammenhang mit einem Hinweise kann es zu Rückfragen an Sie kommen, die der Klärung des Sachverhaltes notwendig sind und über das Hinweisgebersystem anonym erfolgen.
Wünsche Sie einen persönlichen Kontakt so kann auch dieser unter Wahrung der Vertraulichkeit hergestellt werden.

 

  • Möglichkeit der Falleinsicht

Sie haben über das digitale Hinweisgebersystem jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Fallbearbeitung einzusehen und in einen Kontakt mit der mit dem Fall betrauten Person zu treten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Vertretungsregelungen die Fallbearbeitenden Person wechseln kann, was keinen Einfluss auf die Bearbeitung des Falls, der Vertraulichkeit oder Anonymität als solches hat.

 

  • Möglichkeit Informationen, Bilder oder Dateien nachträglich abzugeben

Informationen, Bilder oder Dateien können nachträglich und ergänzend übermittelt werden.  

Bitte beachten Sie hierbei, dass Bilder verborgene Informationen, sogenannte Meta Daten, enthalten können. In diesen Informationen können Angaben der Bilderstellenden Person, das Datum oder der Ort der Bilderstellung enthalten sein. Um die Anonymität zu wahren, sollten Sie diese Informationen vor der Übermittlung an das Hinweisgebersystem löschen.

 

  • Abschlussinformation

Wird ein Fall abgeschlossen, so kann auf Ihren Wunsch hin eine Information darüber an Sie erfolgen.

 

  • Dokumentationsaufbewahrung und Löschung

Die zulässigen Speicher- und Löschfristen werden nach den gesetzlichen Anforderungen des Daten- und Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten.

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